Rechtliches

Liefer- und Zahlungsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für alle Reinigungs-, Wäscherei- und Textilpflegeaufträge der Textilpflege Thieme GmbH & Co. KG – für Privat- wie für Geschäftskunden.

Stand: September 2026 · Textilpflege Thieme GmbH & Co. KG, Hansastraße 2, 08060 Zwickau

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1. Geltungsbereich

Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Aufträge zur Textilreinigung, Wäscherei und Textilpflege der Textilpflege Thieme GmbH & Co. KG, Hansastraße 2, 08060 Zwickau (nachfolgend „wir“ oder „Betrieb“) gegenüber Verbrauchern und Geschäftskunden. Sie orientieren sich an den Lieferungsbedingungen des Deutschen Textilreinigungs-Verbands e. V. (DTV). Abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nur wirksam, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.

Für Verträge mit Unternehmen (Berufskleidung, Miet- und Pflegeverträge, Thieme.ProCare) gelten ergänzend die individuell vereinbarten Leistungs- und Preisvereinbarungen; diese gehen im jeweiligen Umfang diesen Bedingungen vor.

2. Ausführung der Leistung

Die Textilreinigung und Wäscherei wird sachgemäß und schonend nach den anerkannten Regeln der Textilpflege ausgeführt. Grundlage ist die eingenähte Pflegekennzeichnung; fehlt sie oder ist sie unzutreffend, wählen wir das nach fachlicher Materialbeurteilung geeignete Verfahren.

Der Vertrag kommt mit Annahme des Reinigungsgutes zustande. Der Auftragsbeleg (Abholschein) dokumentiert Art und Anzahl der übernommenen Teile sowie den vereinbarten Preis. Sonderbehandlungen wie Fleckentfernung, Imprägnierung oder Handbehandlung führen wir nach ausdrücklicher Absprache durch; sie können mit einem erhöhten Risiko verbunden sein.

3. Mängel am eingelieferten Reinigungsgut

Keine Haftung besteht für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die auch bei fachmännischer Warenschau nicht erkennbar sind. Dies betrifft insbesondere ungenügende Festigkeit von Gewebe oder Nähten, mangelnde Farbechtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper oder sonstige verborgene Mängel.

Gleiches gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur eingeschränkt reinigungsfähig ist, soweit dies nicht gekennzeichnet ist oder im Rahmen der Warenschau nicht erkennbar war – etwa bei Kleben oder Ablösen von Einlagen und Beschichtungen, Farbveränderungen durch Licht, Schweiß, Kosmetika oder Alterung sowie bei Schäden an Applikationen, Knöpfen und Zubehör, die vor der Behandlung nicht entfernt werden konnten.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Auf besonders hochpreisiges, empfindliches oder mit besonderen Risiken behaftetes Reinigungsgut ist bei der Übergabe ausdrücklich hinzuweisen. Befindet sich im Reinigungsgut keine Pflegekennzeichnung oder bestehen sonstige Besonderheiten in Material, Verarbeitung oder Verschmutzung, ist auch hierauf vor Auftragserteilung hinzuweisen.

Vor der Übergabe sind sämtliche textilfremden Gegenstände zu entfernen, insbesondere Wertgegenstände, Kugelschreiber, Feuerzeuge, Schlüssel, Taschenmesser, Papier, Kosmetikartikel sowie sonstige harte, scharfkantige oder auslaufende Gegenstände.

Verbleiben solche Gegenstände dennoch im Reinigungsgut und entstehen hierdurch Schäden an Maschinen, am eigenen Reinigungsgut, an anderen Textilien oder an sonstigen Sachen des Betriebes oder Dritter, haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit er die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

5. Rückgabe und Abholung

Die Rückgabe des Reinigungsgutes erfolgt gegen Vorlage des Abholscheins oder eines sonstigen Auftragsnachweises. Kann der Nachweis nicht vorgelegt werden, darf eine Herausgabe nur gegen Berechtigungsnachweis und schriftliche Empfangsbestätigung erfolgen.

Das Reinigungsgut ist innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin abzuholen. Bis zur vollständigen Bezahlung kann die Herausgabe verweigert werden. Nach Ablauf der Abholfrist können angemessene Lagerkosten berechnet werden.

Erfolgt innerhalb eines Jahres ab Auftragserteilung keine Abholung und ist der Kunde unbekannt verzogen oder nicht erreichbar, kann das Reinigungsgut nach vorheriger interner Aussonderung an eine karitative Einrichtung abgegeben werden.

Angegebene Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Bei Betriebsstörungen, höherer Gewalt oder notwendigen Nachbehandlungen verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend; wir informieren zeitnah.

6. Rüge- und Beweispflichten

Der Kunde hat im Streitfall nachzuweisen, dass das Reinigungsgut vom Betrieb bearbeitet wurde – etwa durch Rechnung, Auftragsbeleg oder Kennzeichnung am Textil.

Offensichtliche Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sollen innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe angezeigt werden, damit wir die Ursache zuverlässig feststellen und in der Regel kostenfrei nachbearbeiten können. Die gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen bleiben hiervon unberührt.

7. Haftung und Schadensbewertung

Für Schäden gelten die gesetzlichen Regelungen. Eine pauschale Haftungsbegrenzung nach älteren Verbandsbedingungen (etwa auf ein Vielfaches des Reinigungspreises) wurde gerichtlich als unwirksam bewertet und wird von uns nicht angewendet.

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässig verursachten Sachschäden kann die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt werden, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind.

Bei Verlust oder Beschädigung des Reinigungsgutes erfolgt die Schadensbewertung regelmäßig nach dem Wiederbeschaffungswert unter Berücksichtigung von Alter, Zustand und nachgewiesenem Anschaffungswert. Wird das beschädigte Stück vom Kunden behalten, kommt regelmäßig nur ein Wertminderungsausgleich in Betracht.

Bei strittigen Schadensfällen kann ein Gutachten einer neutralen Prüfstelle (z. B. Forschungsinstitut Hohenstein) eingeholt werden. Die Kosten trägt die Partei, zu deren Lasten das Ergebnis ausfällt.

8. Vermittelte Leistungen / Annahmestelle

Für folgende Dienstleistungen fungieren wir ausschließlich als Annahmestelle und vermitteln die Aufträge an spezialisierte Partnerunternehmen weiter:

  • Schneiderei (teilweise)
  • Lederreinigung
  • Teppichreinigung
  • Spannen

Die Bearbeitung dieser Aufträge erfolgt nicht im eigenen Betrieb, sondern durch das ausführende Partnerunternehmen. Für vermittelte Leistungen gelten ergänzend die Bedingungen des jeweils ausführenden Betriebes, soweit diese wirksam einbezogen werden. Wir übernehmen die Annahme, Weitergabe und Rückgabe des Reinigungsgutes sowie gegebenenfalls die Zahlungsabwicklung.

Reklamationen zu diesen Leistungen können bei uns abgegeben werden; wir leiten sie an den ausführenden Partner weiter. Eine Übersicht unserer Partner finden Sie auf der Seite Partner.

9. Preise und Zahlung

Maßgeblich ist die bei Annahme gültige Preisliste. Alle Verbraucherpreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 %. Der vereinbarte Preis ist auch dann zu zahlen, wenn eine Fleckenentfernung trotz fachgerechter Bearbeitung nicht vollständig gelingt.

Für Privatkunden ist die Vergütung grundsätzlich bei Abholung ohne Abzug fällig. Für Geschäftskunden gilt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ein Zahlungsziel von 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

Ergibt sich während der Bearbeitung ein deutlich höherer Aufwand (z. B. starke Verschmutzung, Sonderbehandlung), informieren wir vor Ausführung über den Mehrpreis. Aktuelle Preise finden Sie unter Preise.

10. Preisermittlung bei Abrechnung nach Gewicht

Bei Leistungen, die nach Gewicht abgerechnet werden (z. B. Waschwäsche, Heißmangel, Tischwäsche, Schonbezüge, Gardinen), ist der in der Preisliste ausgewiesene Kilogrammpreis maßgeblich. Gewogen wird das trockene, sortierte Reinigungsgut nach der Bearbeitung mit einer geeichten Waage; das dort festgestellte Gewicht ist Grundlage der Abrechnung.

Mindermenge: Bei Auftragsmengen unter 1,0 kg wird je Auftrag und Warengruppe mindestens ein vollständiges Kilogramm berechnet (Mindestabnahme). Grund hierfür ist, dass Rüst-, Sortier-, Programm- und Nachbereitungsaufwand einer Charge unabhängig von der eingebrachten Kleinstmenge anfällt.

Warengruppe: Als eigene Warengruppe gilt jede in der Preisliste mit einem eigenen Kilogrammpreis ausgewiesene Leistung, derzeit: Waschwäsche, Heißmangel (Mangelwäsche), Tischwäsche, Schonbezüge und Gardinen. Werden in einem Auftrag Teile aus mehreren dieser Warengruppen abgegeben, werden sie getrennt gewaschen bzw. bearbeitet und getrennt abgerechnet; die Mindestabnahme von 1,0 kg kann daher je Warengruppe einmal anfallen (Beispiel: 0,6 kg Waschwäsche und 0,4 kg Gardinen werden als 1,0 kg Waschwäsche und 1,0 kg Gardinen berechnet). Auf Wunsch nennen wir Ihnen diesen Effekt bereits bei der Annahme.

Mengen ab 1,0 kg: Gewogen wird das trockene, sortierte Reinigungsgut nach der Bearbeitung mit einer geeichten Waage mit einer Ablesegenauigkeit von 100 Gramm. Maßgeblich für die Abrechnung ist der von der Waage angezeigte Wert.

Die vorstehenden Regelungen werden vor Vertragsschluss – in der Preisliste, an der Annahmestelle und unter Preise – klar und eindeutig ausgewiesen. Damit entsprechen sie den Anforderungen der Rechtsprechung an Zuschläge und Mindestmengen: Preisbestandteile und Zuschläge müssen dem Kunden vor der Auftragserteilung klar, eindeutig und leicht erkennbar zugeordnet werden (OLG Hamm, Urteil vom 28.06.2012 – I-4 U 69/12; BGH, Urteil vom 19.05.2022 – I ZR 69/21 „Grundpreisangabe im Internet“). Eine Pauschale bzw. Mindestmenge, die nur bei Unterschreiten einer bestimmten Auftragsgröße greift, ist zulässig und nicht in den Grundpreis einzurechnen, wenn ihre Höhe und die Schwelle klar angegeben sind (BGH, Urteil vom 03.06.2026 – I ZR 49/24 „Bearbeitungspauschale II“; LG Hechingen, Urteil vom 23.04.2026 – 5 O 32/25 KfH). Auf Wunsch weisen wir das festgestellte Gewicht sowie einen etwaigen Mindermengenanteil auf dem Beleg gesondert aus.

Für Geschäftskunden können abweichende Gewichtsstaffeln und Mindestmengen vereinbart werden; diese gehen den vorstehenden Bestimmungen vor.

11. Gewerbliche Leistungen, Berufskleidung (Thieme.ProCare)

Für gewerbliche Kunden können gesonderte Vereinbarungen über Abhol- und Lieferservice, Sortierung, Wäschekennzeichnung, Mietwäsche oder individuelle Abrechnungsmodelle getroffen werden. Diese Individualvereinbarungen gehen diesen Bedingungen im jeweiligen Umfang vor.

Bei laufenden Pflege- und Mietverträgen richten sich Umfang, Turnus, Kennzeichnung, Ersatzbeschaffung und Vertragslaufzeit nach der jeweiligen Vereinbarung. Mietwäsche bleibt unser Eigentum; Verlust oder unsachgemäße Beschädigung werden nach Zeitwert abgerechnet. Kennzeichnungen (Chips, Etiketten) dürfen nicht entfernt werden.

12. Transportkosten, Abhol- und Lieferservice

Für Firmenkunden bieten wir einen regelmäßigen Abhol- und Lieferservice an. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, wird für die Abholung und Rücklieferung des Reinigungsgutes eine Transportpauschale berechnet, die bei jedem Auftrag berechnet wird. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Die Pauschale beträgt 9,93 € netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer pro Anfahrt.

Mit dem Kunden ist in der Regel ein fester Abholrhythmus vereinbart – beispielsweise wöchentlich am Mittwoch, wobei saubere Wäsche angeliefert und gleichzeitig schmutzige Wäsche mitgenommen wird. Diese planmäßigen Anfahrten sind in der Transportpauschale enthalten.

Wird der Kunde zum vereinbarten Abholtermin nicht angetroffen – etwa wegen Urlaub, Betriebsferien oder sonstiger Abwesenheit – und kann die Abholung oder Lieferung nicht durchgeführt werden, ist der Kunde verpflichtet, die hierdurch entstehende extra Anfahrt zu vergüten. Gleiches gilt, wenn der Kunde außerhalb des vereinbarten Rhythmus eine zusätzliche Anfahrt wünscht. Die zusätzliche Anfahrt wird in Höhe der Transportpauschale (9,93 € netto) berechnet und gesondert in Rechnung gestellt.

Der Kunde ist verpflichtet, uns über geplante Abwesenheiten, Betriebsferien oder Änderungen des Abholrhythmus rechtzeitig – mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin – zu informieren, damit die Anfahrt kostenfrei verschoben werden kann. Erfolgt keine oder keine rechtzeitige Abmeldung, ist eine Berechnung der extra Anfahrt gerechtfertigt.

Die Transportpauschale sowie der Satz für eine extra Anfahrt betragen 9,93 € netto. Eine Anpassung der Transportpauschale bei Änderung des Abholrhythmus bleibt vorbehalten und wird dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.

13. Widerrufsrecht bei Fernabsatz

Verbraucherinnen und Verbrauchern steht bei online oder telefonisch geschlossenen Verträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und Sie vor Ausführungsbeginn ausdrücklich zugestimmt und bestätigt haben, dass Sie das Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung verlieren. Anfragen über Kontakt- und Neukundenformulare dieser Website stellen keinen Vertragsabschluss dar. Davon abweichend ist die ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnete Abholbuchung für bereits angelegte Firmenkunden mit dem Absenden beauftragt. Diese Online-Buchung richtet sich ausschließlich an Unternehmer und nicht an Verbraucher.

Der Widerruf ist formfrei möglich, z. B. per E-Mail an info@textilpflege-thieme.de oder telefonisch unter 0375 523326.

14. Datenschutz

Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung und nach den Vorgaben der DSGVO. Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

15. Schiedsstelle

Bei Meinungsverschiedenheiten über Reklamationen kann die Schiedsstelle für Textilreinigungsreklamationen in Dresden angerufen werden. Sie wurde gemeinsam vom Institut für Textilmaschinen und Textile Hochleistungswerkstofftechnik (ITM) der TU Dresden und der Textilreiniger-Innung Sachsen eingerichtet und ermöglicht eine neutrale, außergerichtliche Klärung der Verursacher- bzw. Schuldfrage. Durch die Inanspruchnahme der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.

Anschrift der Schiedsstelle:
Technische Universität Dresden
Fakultät Maschinenwesen
Institut für Textilmaschinen und Textile Hochleistungswerkstofftechnik (ITM)
Schiedsstelle für Textilreinigungsreklamationen
Hohe Straße 6, 01069 Dresden
(Postanschrift: 01062 Dresden)

Für die Begutachtung ist pro Gegenstand eine Kostenpauschale von derzeit 25,00 € sowie das Porto für die Rücksendung zu tragen. Antragsformular und aktuelle Angaben zur Zuständigkeit stellt die Textilreiniger-Innung Sachsen bereit.

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir darüber hinaus nicht verpflichtet und nicht bereit.

16. Gerichtsstand, Recht und Schlussbestimmungen

Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen kann der Sitz des Unternehmens als Gerichtsstand vereinbart werden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaates unberührt.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

17. Anbieter

Textilpflege Thieme GmbH & Co. KG, Hansastraße 2, 08060 Zwickau · Telefon 0375 523326 · info@textilpflege-thieme.de

Vollständige Anbieterangaben, Registerdaten und Vertretung finden Sie im Impressum.